Anwalt für Kündigung & Abfindung in Alsbach-Hähnlein
Sie haben in Alsbach-Hähnlein eine Kündigung erhalten? Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenfrei, verhandeln eine maximale Abfindung und vertreten Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Hessen.
Was ist Ihre Abfindung wert?
Die Faustformel im deutschen Arbeitsrecht lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Abfindung hängt von Verhandlungen, Erfolgsaussichten und dem jeweiligen Einzelfall ab sowie liegt häufig deutlich höher.
Kündigungsrecht & Abfindung in Alsbach-Hähnlein – Schritt für Schritt.
Von der Erstaufnahme bis zur abschließenden Regulierung – wir begleiten Mandanten in Alsbach-Hähnleinund der gesamten Region Hessen persönlich und durchsetzungsstark.
- 01
Kündigung prüfen
Sie senden uns die Kündigung – wir prüfen sie für Mandanten in Alsbach-Hähnlein kurzfristig.
- 02
Strategie festlegen
Klage, Aufhebungsvertrag oder direkte Verhandlung – wir wählen den besten Weg.
- 03
Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Wir holen die maximale Abfindung heraus – häufig außergerichtlich.
- 04
Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Bei Bedarf Vertretung vor dem ArbG Alsbach-Hähnlein oder dem regional zuständigen Gericht.
Warum Mandanten in Alsbach-Hähnlein auf uns setzen.
- 3-Wochen-Frist eingehalten – wir reichen Ihre Klage rechtzeitig ein
- Abfindung deutlich über der Faustregel von 0,5 Monatsgehältern/Jahr
- Prüfung formaler Fehler – häufig ist die Kündigung unwirksam
- Vertretung im Gütetermin und Kammerverhandlung
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