Strafverteidiger in Rosenheim
Sie sind Beschuldigter, Angeklagter oder Verletzter in einem Strafverfahren in Rosenheim? Wir übernehmen Ihre Verteidigung in allen Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Bayern. Diskret, konsequent, jederzeit erreichbar.
Strafrecht in Rosenheim – Schritt für Schritt.
Von der Erstaufnahme bis zur abschließenden Regulierung – wir begleiten Mandanten in Rosenheimund der gesamten Region Bayern persönlich und durchsetzungsstark.
- 01
Erstkontakt & Schweigen
Sie kontaktieren uns – am besten bevor Sie Angaben bei Polizei in Rosenheim machen. Erste Empfehlung: schweigen.
- 02
Akteneinsicht
Wir beantragen sofort Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und werten den Ermittlungsstand aus.
- 03
Verteidigungsstrategie
Einstellung nach §§ 153, 153a StPO, Strafbefehl, Freispruch oder Bewährung – wir wählen den für Sie besten Weg.
- 04
Hauptverhandlung
Bei Anklage verteidigen wir Sie vor dem Amts- oder Landgericht Rosenheim bzw. dem regional zuständigen Spruchkörper.
Warum Mandanten in Rosenheim auf uns setzen.
- Sofortige Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie ab dem ersten Anruf
- Erfahrung mit Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung
- Vertretung als Verteidiger und als Nebenkläger / Geschädigtenvertreter
- Persönliche Betreuung – kein Wechsel zwischen unbekannten Kollegen